HOME  |  REFERENZEN  |  JOBS  |  AGB  |  IMPRESSUM  |  KONTAKT  

Messestandsysteme - Congress- und Messe Service Berlin

AGB

§ 1. Angebot und Vertragsabschluß
Der "CONGRESS- & MESSESERVICE BERLIN" (nachstehend als "C&M" bezeichnet) bietet seinen Kunden einen vielseitigen Veranstaltungs-Service für die Durchführung von Kongressen, Konferenzen, Tagungen, Fach- und Modemessen, Ausstellungen, Promotion-Aktionen sowie für Feierlichkeiten aller Art. Der C&M vermittelt bei allen Anforderungen ein erfahrenes und geschultes Service-Personal und ausgewählte Kooperationspartner mit niveauvollen  Leistungen, ohne die Berechnung  zusätzlicher Vermittlungsgebühren.
Alle Leistungen, Zusatzleistungen, Termine und Fristen sowie die für den Auftraggeber entstehenden Kosten werden grundsätzlich nur schriftlich vertraglich vereinbart, dies betrifft auch jegliche Leistungen der Kooperationspartner des C&M. 
Die Annahme von Aufträgen sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den C&M. Vertragsabschlüsse über Dritte sind nur dann möglich, wenn diese vertragsmäßige Kooperationspartner des C&M sind.
Abweichende AGB der Auftraggeber und Dritter werden nur dann mit zum Vertragsinhalt, wenn diese in schriftlicher Form ausdrücklich vom C&M anerkannt werden.

§ 2. Verzug und Unmöglichkeit
Die Einhaltung aller vertraglich bestätigten Leistungen des C&M setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und umfassend nachkommt. Dies betrifft insbesondere vom Auftraggeber erbetene Informationen, Unterlagen, notwendige Genehmigungen, Freigaben und eine korrekte Einweisung unseres Personals in die zu erfüllenden Aufgaben.
Wird die Leistungserbringung des C&M durch Erfüllungshindernisse, die in der Sphäre seine Vertragspartner liegen, stark beeinträchtigt oder ist gar unmöglich, so gilt als vereinbart, dass der C&M dann von seinen Vertragsverpflichtungen frei ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung von 10 % des entgangenen Umsatzes durch den C&M.
Bei allen Vertragsstornierungen od. Teilstornierungen durch den Auftraggeber  kann der C&M  10% der vereinbarten Konditionen in Rechnung stellen. Bei allen Stornierungen 30 Tg. vor der Erfüllung sind es  25 %, bis 14 Tg. vorher  50% und 3 Tg. vorher  90 %.  Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach gesetzlichen Bestimmungen bleibt  kostenmäßig  damit unberührt.
Treten Umstände zu Tage, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, bei Zahlungsverzug gegenüber dem C&M, des Konkurses oder des Nachsuchens eines Vergleiches wird der C&M mit seinen Kooperationspartnern unbeschadet von allen bereits vertraglich vereinbarten Folgeleistungen befreit.
Wird durch den C&M oder einen seiner Kooperationspartner  eine vertraglich vereinbarte Leistung schuldhaft nicht erbracht, so kann der Auftraggeber Schadenersatz fordern. Dieser ist auf max. 20% der vertraglich vereinbarten Vergütung für den Teil der nicht erbrachten Leistung begrenzt. Den C&M und seine Kooperationspartner haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, kurzfristiger Mitarbeiter-Erkrankung (mit Nachweisführung), Streik,  Aussperrung und Umstände, welche auf einem unverschuldeten  bzw. unabwendbaren Ereignis beruhen.

§ 3. Konkurrenzschutz
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gilt jeweils nach dem letzten Einsatz als vereinbart, dass das vom C&M zum Einsatz gebrachte Personal für die Dauer von 18 Monaten vom Auftraggeber nicht direkt, auch nicht aushilfsweise, von diesem angestellt oder als freiberufliche Mitarbeiter beauftragt werden darf.
Dies bezieht sich auch auf alle weiteren durch den C&M vermittelten Serviceleistungen sowie die in Anspruch genommenen Leistungen der Kooperationspartner. Alle diese Leistungen gelten kundenbezogen vereinbart und dürfen in Umgehung des C&M nach dem letzten Einsatz  in einem Zeitraum von 5 Jahren nicht direkt  gebucht werden.
Für jeden Verstoßes der unter § 3 genannten Fälle wird eine Vertragsstrafe von 5.000 € vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 4. Rechnungslegung und  Zahlungsverkehr
Die Vergütung aller erbrachten Leistungen des C&M, eingeschlossen evtl. Leistungen seiner Kooperationspartner, werden in der Regel direkt durch den C&M  -  wenn nicht anders vertraglich vereinbart  -  in Rechnung gestellt.
Eine direkte Leistungsvergütung an Personal des C&M ist grundsätzlich ausgeschlossen. Angeforderte umfangreichere Kostenvoranschläge benötigen Arbeitszeit und sind deshalb kostenpflichtig. Sollte sich aus solchen Kostenvoranschlägen für den C&M keine Auftragserteilung ergeben, ist die Berechnung einer entsprechenden Aufwandentschädigung möglich.
Bei Eilaufträgen oder kurzfristigen Auftragsänderungen (ab 3 Tg. vor Realisierung) können 20% Zuschlag auf die vertraglich vereinbarte Serviceleistung berechnet werden.
Bei allen Personaleinsätzen gilt grundsätzlich eine Mindestberechnung von 3 Einsatzstunden pro Tag als  vereinbart.  Bei Einsätzen außerhalb Berlins  werden zusätzliche Transportkosten und übliche Reisespesenzahlungen bzw. An- und Abreiseentschädigungen vereinbart. Anfallende Übernachtungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Bei Personaleinsätzen innerhalb Berlins erfolgt nach  22.00 Uhr die Berechnung einer Transportpauschale für den Heimtransport der Mitarbeiter (pro PKW  3 Personen).
Alle im Vertrag genannten Preise des C&M sind Nettopreise (zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer).
Alle Rechnungen des C&M werden mit Übersendung an den Kunden (Auftraggeber), spätestens jedoch 10 Tg. nach Rechnungsdatum fällig. Der C&M ist berechtigt, mit dem Kunden terminlich eine Gesamt- oder Abschlagszahlung in bar oder mittels Scheck für die zu erbringende Leistung vertraglich zu vereinbaren. Alle Rechnungsbegleichungen (auch die von Kunden des Auslandes) sind nur in €  vorzunehmen.
Leistet ein Auftraggeber die Vergütung nicht fristgemäß, ist der C&M berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenpauschale von 3,00 €  zu erheben. Er kann weiterhin unbeschadet dieser Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen und Verzugszinsen bis zu 12 % fordern.
Bei Nichteinlösung ungedeckter Kunden-Schecks wird die fällige Bankgebühr dem Auftraggeber berechnet.
Gegen alle finanziellen Ansprüche des C&M kann nur aufgerechnet werden, wenn Forderungen des Auftraggebers unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

§ 5. Haftung
Der C&M übernimmt eine Haftung,  soweit eine solche in diesen AGB oder von Fall zu Fall vertraglich ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Haftungen aus fehlerhaften Vertragsabschluß.
Offensichtliche Mängel von C&M-Leistungen sind nur in schriftlicher  Form binnen einer 7-tägigen Frist nach Leistungserbringung anzuzeigen, andernfalls erlischt ein Gewährungsanspruch.
Für die Beschädigung oder  in Verlust geratener ausgeliehener Materialien haftet  grundsätzlich der Mieter mit Geldersatz.
Der Auftraggeber stellt den C&M von Ansprüchen frei, die über die genannte Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

§ 6. Teilnichtigkeit
Sind einzelne Teile der  AGB des C&M nichtig, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 7. Gerichtsstand / anwendbares Recht
Als Gerichtsstand  wird  Berlin vereinbart.
Auf alle C&M-Vertragsverhältnisse sowie Ansprüche, die aus den Vertragsverhältnissen erwachsen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 

CONGRESS- & MESSESERVICE BERLIN

Telefon: + 49 - 30 53 67 55 88
Telefax: + 49 - 30 53 67 55 89

info@congress-und-messe-service-berlin.com